Archivieren bis zum 31. Mai 2000

High Debate: Politik & Gesellschaft: Todesstrafe: Archivieren bis zum 31. Mai 2000
  

Jeanne

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:10 Click here to edit this post
Meine Englischlehrerin - Deutsch-Amerikanerin, die sowohl in Deutschland als auch in Amerika lange Zeit gelebt hat - ist davon überzeugt, dass der Faktor Bildung eine große Rolle spielt.

So sagt sie, die Toleranz für die Todesstrafe sei in den USA um so größer, je weniger gebildet die Bevölkerung in den jeweiligen Landstrichen ist, was wiederum mit stärkerer Betonung religiöser Werte (allerdings mehr die Auge-um-Auge-Variante) einhergeht.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:16 Click here to edit this post
Dieses Argument ist wohl richtig; es trifft allerdings auf europäische Bevölkerungen genauso zu.

Das kann also nicht der Unterschied sein.

Ich denke, daß ist mehr oder minder Zufall. Schließlich teilen die Staaten der USA in drei Lager:

* Todessrafe
* Todesstrafe existiert, wird aber nicht verhängt
* keine Todesstrafe

Hätte das höchste Gericht nicht seine Einschätzung der Todesstrafe revidiert, wäre sie heute US-weit verboten.

Hätten sich die Staaten erst heute zusammenzuschließen, wäre Texas wahrscheinlich nicht beitrittsfähig. Aus Neuenglandsicht.

  

Annette Schneider

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:31 Click here to edit this post
Also das wären schonmal drei Faktoren.

Bildung könnte m.E. wichtig sein. Da müßte man Informationen zum relativen Bildungsniveau zwischen Europa und den USA haben.

Religion ist meines Erachtens in jedem Fall wichtig. Soweit ich sehe, hat die Todesstrafe bei den in Deutschland dominanten Religionen keine Rückendeckung (mehr), während das bei einer Reihe von christlichen Kirchen in den USA der Fall zu sein scheint. Vielleicht weiß da jemand mehr dazu.

Und ganz klar, die Rückendeckung durch die Rechtsprechung ist sicher zentral. Nur wäre so ein Gerichtsentscheid m.E. in Europa nicht mehr denkbar, oder? Inwieweit ist das eine typisch deutsche, durch die NS-Erfahrung geprägte Sicht?

Hat jemand den Film "Dead man walking" gesehen? Dort wurde die Zustimmung zur Todesstrafe so implizit ja auch als Kompensation für verdrängtes Unterbewußtes dargestellt.

  

Gudrun

Donnerstag, den 01. 06. 2000 - 03:31 Click here to edit this post
Statistisch gesehen ist das Bildungsniveau in Europa höher als in den USA, insofern halte ich es nicht für abwegig.

Abgesehen davon sehe ich aber im zusammenhang mit Bildung auch den Umgang und die Lösung von zwischenmenschlichen Konflikten im weiteren Sinne. Todesstrafe als die "unltima ratio" bedeutet schlicht, dass einem nichts anderes mehr zu dem Thema einfällt, als den Übeltäter aus der Welt zu entfernen. Was nicht nur bedeutet, dass der böse Bube ein hoffnungsloser Fall sein muss, sondern auch, dass seinem Richter die Fantasie fehlt, das Problem anders zu lösen.

  

Jeanne

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:41 Click here to edit this post
>>Inwieweit ist das eine typisch deutsche, durch die NS-Erfahrung geprägte Sicht?

Deutschland mag durch diese Erfahrungen geprägt worden sein - ich bezweifle aber, dass dies europaweit in ähnlichem Maße geschehen ist. (wenn ich auch bedenke, dass die Todesstrafe in Bayern und Hessen erst vor kurzem abgeschafft wurde...wurde sie in Hessen den überhaupt gestrichen - ich weiß es nicht mehr)

>>Was nicht nur bedeutet, dass der böse Bube ein hoffnungsloser Fall sein muss, sondern auch, dass seinem Richter die Fantasie fehlt,
das Problem anders zu lösen.

Dito. Möglich auch, dass andere Problemlösungen von der Bevölkerung wenig akzeptiert würden.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:47 Click here to edit this post
Also, eines dürfte klar sein:

Würde in europäischen Staaten das Volk über die Todesstrafe entscheiden, dann wäre Europa ein ähnlicher Flickenteppich, wie aktuell die USA.

Vielleicht mit mehr Galgen & Gaskammern.

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:49 Click here to edit this post
(Mehrere deutsche Bundesländer, m.W. fast alle, deren Verfassung älter ist als das Grundgesetz, haben die Todesstrafe in ihrer Landesverfassung noch drinstehen. Weder Hessen noch Bayern haben sie abgeschafft. )

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:53 Click here to edit this post
(Bundesrecht bricht Landesrecht. Für die Nichtjuristen.)

(Das Todestrafenverbot im GG gehört übrigens zu den änderungsfähigen, nach meiner Erinnerung.)

(Eine schöne Anregung für die Ausgestaltung der europäischen Verfassung drängt sich da auf.)

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:57 Click here to edit this post
(Das Todestrafenverbot im GG gehört übrigens zu den änderungsfähigen, nach meiner Erinnerung.)

Nicht wirklich. Das Verbot der Todesstrafe ergibt sich aus zwei Punkten in der Verfassung, von denen nur der Art. 102 (Abschaffung der Todesstrafe) änderungsfähig ist. Todesstrafe wird als menschenunwürdige Behandlung betrachtet und ist daher auch aufgrund des Art. 1 I GG (Menschenwürde) schon nicht zulässig, der gemäß der Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) nicht änderungsfähig ist.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 11:59 Click here to edit this post
wird betrachtet

Nun ja.
*verspielt ein Prisma herumdreh*

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:05 Click here to edit this post
Tja, Alexanderchen, du hast das Problem erkannt (und den Grund, warum Art. 102 GG ausdrücklich mit aufs Papier gekommen ist!).

Was allerdings nichts daran ändert, dass es äusserst problematisch ist, am Art. 1 GG vorbei die Todesstrafe zu rechtfertigen.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:08 Click here to edit this post
Rechtfertigen?
Die einfache Mehrheit durch Fingerheben im Parlament würde reichen.

Bis das Verfassungsgericht da die erste Sitzung zu abhält, hätten sich die Anschaffungen bereits armotisiert.

Doch zurück zu den USA.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:08 Click here to edit this post
2/3, Pardon.

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:18 Click here to edit this post
Nein, auch das nicht, da Art. 1 GG immer noch weiter bestehen würde und die absolut herrschende Meinung nach wie vor sagt, dass Todesstrafe menschenunwürdig ist. Ganz so schnell und einfach geht's dann doch nicht. Ausserdem müsste die Todesstrafe erstmal ins StGB als Strafe eingefügt werden, was auch erstmal wieder den Gesetzgeber motivieren müsste zu handlen. Ausserdem würde der Europarat, die EU, Amnesty International, Israel und wer sonst noch Deutschland gehörig aufs Dach steigen.

Ich halte es daher für vergleichsweise unwahrscheinlich bis faktisch nahezu unmöglich.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:27 Click here to edit this post
Ausserdem müsste die Todesstrafe erstmal ins StGB als Strafe eingefügt werden

Exakt davon ging ich aus. Der Einser kann de facto ignoriert werden.

  

Everyone

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:27 Click here to edit this post
(... erst ein paar "gute" Organisationen aufzählen, und dann kommt meistens Israel bei derlei Aufzählungen)

  

Jeanne

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 12:37 Click here to edit this post
>>Weder Hessen noch Bayern haben sie abgeschafft.

Oh. Tatsächlich? Dann habe ich was verwechselt. Ich erinnere mich noch an eine Volksabstimmung zu diesem Thema, kurz nachdem ich nach Bayern gezogen bin.

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 13:09 Click here to edit this post
Ich weiss, dass Bayern zwar drüber nachgedacht hat, aber ich war der Meinung, dass es nie zu einer entsprechenden Handlung gekommen ist. Eben weil Bundesrecht Landesrecht bricht und daher die Todesstrafe auf deutschem Bundesgebiet abgeschafft ist.

(Aber Bayern ist soooooo weit weg von hier, da kann ich auch mal was nicht mitbekommen haben! ;-))

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 13:12 Click here to edit this post
Exakt davon ging ich aus. Der Einser kann de facto ignoriert werden.

Das macht keinen Sinn. Der Einser kann gerade hinsichtlich derartiger Gesetzesänderungen nicht ignoriert werden. Immerhin war er Hauptgrund, die lebenslange Freiheitsstrafe ohne jegliche Chance auf Resozialisierung für verfassungswidrig zu erklären.

Ich sehe, gerade im zusammenhang mit dem StGB, absolut keinen grund für die behauptung, er könne ignoriert werden! Erläutere näher!

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 13:54 Click here to edit this post
de facto.

Das war bereits die Erläuterung.
Im Parlament stimmen ein paar hundert Abgeordnete ab. Nicht die herrschende Meinung der GG-Kommentatoren.

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 14:01 Click here to edit this post
Es macht immer noch nicht unbedingt Sinn.

Zum einen werden Gesetze nicht einfach so aufgrund einer zündenden Idee von irgendjemandem mal so zur Abstimmung gestellt, sondern diskutiert. Alleine in dem Zusammenhang kämen die ganzen Bedenken hinsichtlich der Menschenwürde hoch, selbst wenn der Art. 102 GG nicht (mehr) existieren würde.

Zum zweiten könnte es passieren, dass der Bundespräsident bei evidenten Verfassungsverstößen von seinem (umstrittenen, aber für offensichtliche Verstöße angenommenen) materiellen Prüfungsrecht Gebrauch macht und die Ausfertigung des Gesetzes verweigert, womit es nicht in Kraft treten könnte. Da würde die ganze Meinung der Abgeordneten nichts helfen, wenn die ganz überwiegende Mehrheit der Verfassungsrechtler auf Art. 1 GG pocht und in einem derartigen Fall Sturm laufen würde.

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 14:04 Click here to edit this post
Du hast da eine recht idealistische Sicht der Politik. Üblicherweise läuft es anderherum.

In einer politischen Landschaft, in der eine Zweidrittelmehrheit den 102er rauschmeisst, und einen StGB-§en schafft, da wird sowas durchgesetzt.

Ruckzuck.

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 14:09 Click here to edit this post
Du hast da eine recht idealistische Sicht der Politik. Üblicherweise läuft es anderherum.

Ich habe mir 4 Stunden Bundestagsdebatte vor Erlass des Gesetzes zur Organtransplantation angesehen. Reicht das, um wenigstens ein bisschen praktische Erfahrung mit dem Weg, den ein Gesetz bis zu seinem Erlass zurücklegen muss, zu haben?

Mal abgesehen davon wird über ein Gesetz nicht einfach so abgestimmt, sondern es wird sehr wohl vor und zurück diskutiert mit Lesung hier und Vermittlungssausschuss da und was auch immer. Was meinst du, was bereits im Vorfeld an Gutachten (und an Blödsinn) zusammengetragen wird, um zu begründen, warum das Gesetz so und nicht anders auszusehen hat?

  

Alexander Virchow

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 14:12 Click here to edit this post
Mal abgesehen davon wird über ein Gesetz nicht einfach so abgestimmt, sondern es wird sehr wohl vor und zurück diskutiert mit Lesung hier und Vermittlungssausschuss da und was auch immer. Was meinst du, was bereits im Vorfeld an Gutachten (und an Blödsinn) zusammengetragen wird, um zu begründen, warum das Gesetz so und nicht anders auszusehen hat?

Und wenn nach dem ganzen Gelalle 2/3 den Finger hochnehmen, dann ist das politische Klima exakt so, daß auf Deine 'herrschende Meinung' kein Mensch mehr Rücksicht nimmt.

So einfach ist Politik.

  

Gudrun

Mittwoch, den 31. 05. 2000 - 14:28 Click here to edit this post
Tja, auch die 2/3 dürfen nicht, gelallt oder nicht, gegen das GG verstoßen. Tun sie es doch, indem sie ein verfassungswidriges gesetz verabschieden, kann sich, wie oben gesagt, der Präsident weigern, es auszufertigen. Und das BVG anrufen. Oder ein Richter, des es anwenden soll, setzt das Verfahren aus und ruft das BVG an. Oder ein Abgeordneter, eine Fraktion, der Kanzler, ein Bürger, der aufgrund des Gesetzes verurteilt wird ... und das BVG kann dann durch einstweiligen Anordnung das Gesetz in die Warteschleife setzen.

Die Welt, selbst im Bundestag, ist nicht ganz so eindimensional, wie du gerne hättest! (Und die Abgeordneten auch nicht unbedingt völlig blöde, auch wenn's größtenteils Juristen und Lehrer sind!)